Führerscheinumtausch der Jahrgänge 1965 – 1970

Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Suhl möchte auf Folgendes hinweisen:

Falls Bürger noch über einen Papierführerschein verfügen, möchten wir daran erinnern, dass die gesetzliche Frist zum Umtausch des Führerscheines bereits läuft. Fristende ist hier der 19.01.2024. Falls Bürger noch nicht umgetauscht haben, bitten wir darum, zeitnah einen Termin über die Internetseite der Stadt Suhl: www.suhltrifft.de – rechter Rand „online-Terminvereinbarung“ zu buchen.

Für den Umtausch werden benötigt:

  • Führerschein
  • Personalausweis
  • ein biometrisches Passbild (auch vor Ort möglich)

Zudem möchten wir daran erinnern, dass die Frist für die Jahrgänge 1953 – 1964 bereits am 19.01.2023 abgelaufen ist. Falls Bürger also noch nicht umgetauscht haben, sollten sie dies schnellstmöglich tun. Für Rückfragen steht die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Suhl gerne zur Verfügung.

Text: Büro des Oberbürgermeister; Foto: Andreas Breitling