Lasst uns reden

Am 15.Mai 2023 um 18.00 Uhr
in der Schleusinger St. Johanniskirche


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Seit Wochen erhitzt die Zukunft des Schleusinger Krankenhauses und die mögliche Nutzung
als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete die Gemüter. Aus diesem Grund hat sich die
Evangelische Kirchengemeinde Schleusingen entschlossen, einen Bürgerdialog unter dem
Motto „Lasst uns reden“ zu organisieren. Wie Pfarrer Andreas Barth und der
Stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrates Reinhard Hotop mitteilen, findet
der Bürgerdialog am 15. Mai 2023 um 18 Uhr in der St. Johanniskirche Schleusingen statt.

Es geht darum, verlässliche Informationen zu vermitteln, verantwortliche Personen zu
befragen und die Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen zu lassen. Um einen friedlichen
Dialog zu gewährleisten hat die Kirchengemeinde Regeln für diese Veranstaltung erarbeitet.


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So heißt es zum Beispiel:

  • Wir begegnen uns mit Respekt und Höflichkeit.
  • Mitgebrachte Banner oder Plakate sind nicht zugelassen.
  • Fragen und Meinungsäußerungen werden nur zu den Sachverhalten zugelassen, zu
    denen die geladenen Gäste auskunftsfähig sind, und die in ihrem
    Entscheidungsbereich liegen.
  • Es sollen möglichst viele Menschen zu Wort kommen. Deshalb ist die Redezeit auf
    2 Minuten begrenzt.

Im ersten Teil der Veranstaltung haben die geladenen Gäste das Wort. Im zweiten Teil
können aus dem Publikum Fragen gestellt und Meinungen geäußert werden.

Ihre Teilnahme haben zugesagt:

  • Miriam Kruppa, Die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge
  • Landrat Thomas Müller (Landkreis Hildburghausen)
  • Bürgermeister André Henneberg (Schleusingen)
  • Beate Marwede (Meiningen) geschäftsführende Superintendentin des Kirchenkreises
    Henneberger Land.
  • Eine leitende Persönlichkeit der Thüringer Polizei

Text: Reinhard Hotop

Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.