Waldweg werden nicht beräumt

Während Laubblätter, Schnee oder Eis auf Privatgrund und oft auch Gehwegen von Eigentümern oder Mietern geräumt werden müssen, gilt dies nicht für Waldwege. Denn das Betreten der Wälder geschieht auf eigene Gefahr

Zwischen 20 bis 30 Kilogramm Laub pro Baum werfen ausgewachsene Buchen, Eichen, Ahorne & Co. derzeit in den herbstlichen Wäldern ab. Spaziergänge können deshalb bis in die nächsten Wochen in einer herrlichen Farbenpracht genossen werden. Neben den leuchtenden Blätterfarben ist es auch das Rascheln des trockenen Laubes beim Wandern, was Naturfreunde derzeit entzückt.


ANZEIGE

Lions Advents-Tombola

 



ANZEIGE

DRK Suhl

 


Allerdings verwandelt sich nach Niederschlägen die farbige Blätterpracht auf Waldwegen allzu schnell in einen Rutschbelag. „Während Grundstücks- und Hauseigentümer durch Räumung dafür Sorge zu tragen haben, dass auf Ihrem Grund und oft genug auch auf dem angrenzenden Gehsteig niemand zu Schaden kommt, ist der Waldbesitzer von dieser Verantwortung befreit“, erläutert Volker Gebhardt, ThüringenForst- Vorstand. Denn das Betreten des Waldes, was jedermann unabhängig von der Eigentumsform gestattet ist, geschieht auf eigene Gefahr.

Das Thüringer Waldgesetz sieht hierbei für auftretende waldtypische Gefahren keine Verkehrssicherungspflicht seitens der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vor. Waldtypische Gefahren sind die im Ökosystem Wald von Natur aus vorkommenden Risiken. Was gleichermaßen im Winter auch bei Schnee und Eis auf Waldwegen gilt. Waldbesucher müssen mit diesem allgemeinen Lebensrisiko beim Spaziergang rechnen. Also „Augen auf“ im Wald: Nicht nur wegen der farbenfrohen Baumkronen, sondern auch wegen der erhöhten Rutschgefahr am Boden speziell bei nassem Herbstlaub.


ANZEIGE

DRK Suhl

 



ANZEIGE

Lions Advents-Tombola

 


Text: ThüringenForst; Foto: Daniela Troeger