Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Suhl weist auf Folgendes hin:
Der Kinderreisepass wird deutschlandweit abgeschafft: Für Eltern wird es teurer
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Ein Kinderreisepass kostet derzeit 13,00 Euro. Der Kinderreisepass besitzt keinen Chip und ist längstens 12 Monate gültig. Eine Ausstellung ist nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.
Für Reisen außerhalb der EU gibt es ab dem Anfang 2024 statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ künftig nur noch den elektronischen Reisepass, der Vorteile bietet, aber auch teurer ist:
- Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 Euro statt 13 Euro
- Vorteil: Unter anderem weltweite Gültigkeit und längere Gültigkeitsdauer
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig. Dies ist nicht neu und ließ sich bislang vergleichsweise preiswert mit dem Kinderreisepass (für Kinder unter zwölf Jahren) bewerkstelligen.
Ab dem 01.01.2024 können für alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, nur noch ganz normale Reisepässe, elektronisch mit Chip bei der jeweiligen Einwohnermeldebehörde beantragt werden.
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro), der für die Kleinen auf Antrag auch ausgestellt werden kann.
Bis einschließlich 29.12.2023 besteht noch die Möglichkeit einen Kinderreisepass für 13,00 Euro zu beantragen. Dieser behält seine Gültigkeit für 12 Monate.
Denken Sie bitte rechtzeitig an eine entsprechende Terminbuchung unter https://www.suhltrifft.de/ – auf der rechten Seite (Online-Terminbuchung) zur Beantragung, da ab 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden können.
Text: Büro des Oberbürgermeisters