DEKRA Niederlassungsleiter weist auf Änderungen hin: 2025 bringt Neuerungen mit sich

In Deutschland treten 2025 einige gesetzlichen Neuregelungen in Kraft, die auch den Automobilbereich betreffen. Darauf weist Max-Paul Egen, DEKRA Niederlassungsleiter in Suhl, hin. Dies sind u.a.:

CO2-Preis

Ab Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus, die dann noch höher werden.

Führerschein-Umtausch

Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen ihren Führerschein umtauschen, die 1971 oder später geboren sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Wer seine Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

HU-Plakette

Nicht vergessen: Wer an seinem Fahrzeug eine orangefarbene HU-Plakette hat, muss 2025 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt – wenn es keine technischen Mängel gibt – einen neuen Aufkleber in Gelb.

Abgasnorm für Motorräder

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Motorräder neu zugelassen werden, die der Abgasnorm Euro 5+ entsprechen. Dies beinhaltet ein Onboard-Diagnose-System (OBD) II, bei dem alle abgasrelevanten Faktoren neuer Motorräder elektronisch überwacht und hinterlegt werden müssen. Alle abgasrelevanten Faktoren können so elektronisch überwacht und gespeichert werden.

Aktualisierte Gefahrgutvorschriften
  • Vom 1. Januar 2025 treten aktualisierte Gefahrgutvorschriften in Kraft. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
  • Die Einführung neuer UN-Nummern, also der vierstelligen Kennnummern zur Kennzeichnung von Gefahrgütern.
  • Neue Vorschriften für den Transport von Lithium- und Natriumbatterien. Diese Batterien stellen aufgrund ihres potenziellen Brandrisikos eine besondere Gefahr dar. Daher werden detailliertere Vorgaben zur Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation festgelegt.
  • Neue Strukturen und Vorschriften für die Beförderung von Elektrofahrzeugen.
Grenzwerte für Kamine

Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen.

Einheitliches Ladekabel

Nach dem Willen der Europäischen Union soll jetzt Schluss sein mit dem Kabelchaos und dem Elektroschrott. Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.

Text: DEKRA