Regionalverbund Thüringer Wald e.V. und DEHOGA Thüringen fordern fairen und zweckgebundenen Tourismusbeitrag.
Suhl/Erfurt (04.11.2025). Wenn das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIK) am morgigen Mittwoch (5. November 2025) zu einem Arbeitsgespräch über die Zukunft des Tourismusbeitrags (§ 8 ThürKAG) einlädt, werden sich auch der Regionalverbund Thüringer Wald e.V. und der DEHOGA Thüringen e.V. konstruktiv einbringen und Perspektiven erörtern – für einen gerechten, starken und zukunftsfähigen Tourismus in Thüringen.
Der Tourismus ist Herz und Wirtschaftsmotor vieler Regionen in Thüringen – auch im Thüringer Wald. Als Arbeit- und Impulsgeber sichert er Lebensqualität, belebt Innenstädte und prägt das Bild des Freistaats weit über seine Grenzen hinaus. Jetzt steht eine mögliche Weiterentwicklung des Tourismusbeitrags auf dem Prüfstand.
Im Vorfeld des Termins begrüßen die Institutionen die Möglichkeit der Partizipation am Gesetzgebungsverfahren. Sie sehen darin eine Chance, die Mittel zukünftig effizienter einzusetzen und damit den nachhaltigen Ausbau der touristischen Infrastruktur in Thüringen zu unterstützen, weisen jedoch auch darauf hin, dass Betriebe nicht unverhältnismäßig belastet werden dürfen.
Augenmaß und Zweckbindung
Antonia Sturm, Geschäftsführerin des Regionalverbunds Thüringer Wald e.V., betont:
„Ein gut ausgestalteter Tourismusbeitrag kann einen wertvollen Beitrag leisten – nicht nur finanziell, sondern auch für das Tourismusbewusstsein vor Ort. Wenn Unternehmen an der Finanzierung touristischer Infrastruktur beteiligt sind, wächst ihr Interesse an Qualität, Erhalt und Entwicklung des Angebots. Wichtig ist jedoch, dass Aufwand und Nutzen im Verhältnis stehen und Kommunen idealerweise mit standardisierten Berechnungshilfen und Mustersatzungen unterstützt werden. Außerdem müssen die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden – etwa für eine Gästekarte mit kostenfreier Nutzung des ÖPNV.“
Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen e.V., ergänzt:
„Unsere gastgewerblichen Betriebe stehen unter erheblichem Kostendruck: Steigende Energie-, Personal- und Lebensmittelpreise treffen derzeit auf eine vorsichtige Konsumstimmung. In dieser Situation ist es entscheidend, dass neue Abgaben nicht zu Doppelbelastungen führen. Ein Tourismusbeitrag darf daher nicht parallel zur Bettensteuer erhoben werden. Zudem muss er dem Grundsatz der Konnexität folgen. Wer den Betrieben zusätzliche Aufgaben oder finanzielle Beiträge auferlegt, muss sicherstellen, dass diese Mittel zweckgebunden und spürbar in die touristische
Infrastruktur zurückfließen.“
Tourismus stärken, Betriebe schützen
Die Partner sind sich einig: Eine mögliche Weiterentwicklung des Tourismusbeitrags sollte wie bisher im engen Dialog mit den Wirtschaftspartnern erfolgen. Ziel müsse es sein, den Tourismus in Thüringen nachhaltig zu stärken, die Betriebe zu entlasten und sie gleichzeitig vor überbordender Bürokratie zu schützen.
Text, Foto: Regionalverbund Thüringer Wald e.V.



