Die Uhren wurden wieder auf Winterzeit umgestellt. Dann wird es morgens wieder früher hell und abends eine Stunde früher dunkler. Damit fällt die Dämmerungszeit, in der sich die heimischen Wildtiere auf Nahrungssuche begeben, wieder in die Hauptverkehrszeit. Deshalb ist auf den Straßen besondere Vorsicht geboten.
„Tiere kennen weder Verkehrsregeln noch Uhrzeiten. Daher sollten Verkehrsteilnehmer in den Wochen nach der Zeitumstellung besondere Vorsicht im Straßenverkehr walten lassen“, rät Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „Nur mit ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug behalten Autofahrerinnen und Autofahrer den Überblick und kommen bei einer Gefahrenbremsung rechtzeitig zum Stehen“, so Blanke.
Die Dämmerungszeit ist die Zeit, in der Wildtiere aktiv werden. Reh, Wildschwein oder Hirsch orientieren sich allerdings am Tageslicht und kennen die Zeitumstellung nicht. Während sie am Vortag die Fahrbahn noch gefahrenlos überqueren konnten, braust einen Tag später plötzlich der Berufsverkehr über die Straße. Insbesondere in den Morgenstunden zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr ist das Risiko für einen Zusammenstoß besonders hoch. Abends beginnt die Dämmerungsphase bereits gegen 17.00 Uhr und fällt damit ebenfalls in die Rush-Hour.
Wenn ein Tier am Straßenrand steht, sollte der Fahrer kontrolliert bremsen, abblenden und hupen. Die Augen der Wildtiere sind deutlich lichtempfindlicher als die des Menschen, das Fernlicht blendet und macht orientierungslos. Der Hupton hilft Wildtieren, sich akustisch zu orientieren und zu flüchten. Falls eine Kollision unvermeidbar ist, sollte der Autofahrer nicht riskant ausweichen, sondern das Lenkrad gut festhalten und bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver erhöht das Unfallrisiko, besonders wenn das Auto in den Gegenverkehr geraten könnte oder die Fahrt am Baum endet.
Nach einer Kollision muss die Unfallstelle unverzüglich gesichert werden: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein.
Auch im Interesse des Tierschutzes ist es nach einem Wildunfall Pflicht, die Polizei anzurufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. Diese kontaktiert den zuständigen Jäger, der das verletzte Tier suchen und erlösen kann. Die Polizei oder der Jäger stellt vor Ort eine Wildunfallbescheinigung aus, die als Nachweis bei der Versicherung dient.
Text, Foto: ADAC Hessen-Thüringen e.V.