Die Mehrheit der Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland wechselt saisonal die Reifen: Schätzungen zufolge rüsten rund 70 Prozent im Winter auf Winterreifen um. Das betrifft somit etwa 30 Millionen der insgesamt 49 Millionen zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland. Der ACV gibt wichtige Hinweise und Tipps für eine sichere Bereifung in der kalten Jahreszeit.
1. Situative Winterreifenpflicht
In Deutschland gibt es keine zeitlich festgelegte Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt eine situative Regelung: Winterreifen sind dann Pflicht, wenn winterliche Straßenverhältnisse wie Glätte, Schnee oder Eis vorherrschen. Eine bewährte Faustregel zur Orientierung lautet: „Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern sollten Winterreifen genutzt werden.
Bereits seit dem 1. Januar 2018 müssen neu hergestellte Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Winterreifen mit dem älteren M+S-Symbol (Matsch und Schnee), die bis einschließlich 31. Dezember 2017 produziert wurden, durften noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden. Seit dem 1. Oktober 2024 sind im Winterbetrieb nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol zugelassen. Wer bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist, riskiert Bußgelder zwischen 60 und 120 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
2. Profiltiefe und Luftdruck – entscheidend für die Sicherheit
Vor dem Reifenwechsel sollten die Winterreifen auf Schäden und Abnutzung geprüft werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, doch der ACV empfiehlt mindestens 4 Millimeter, um eine sichere Bodenhaftung zu gewährleisten. Reifen mit geringer Profiltiefe verlängern den Bremsweg auf Schnee erheblich: Bei 50 km/h beträgt der Bremsweg bei 1,6 mm Profiltiefe bis zu 38 Meter, während neue Reifen mit 8 mm Profiltiefe den Bremsweg auf 26 Meter verkürzen können.
Auch der Luftdruck sollte nicht vernachlässigt werden, da er sich bei Kälte verringert. Ein niedriger Reifendruck mindert die Haftung und erhöht den Kraftstoffverbrauch. Der ACV rät, den Reifendruck regelmäßig zu prüfen, insbesondere beim Reifenwechsel und vor längeren Fahrten. Angaben zum empfohlenen Luftdruck finden sich im Tankdeckel, in der Bedienungsanleitung oder auf einem Aufkleber im Türrahmen.
Zusätzlich empfiehlt der ACV, die Reifen alle 10.000 Kilometer zwischen Vorder- und Hinterachse zu wechseln, um den Verschleiß gleichmäßig zu verteilen.
3. Ganzjahresreifen als Kompromiss
Rund 30 Prozent der Pkw in Deutschland sind mit Ganzjahresreifen ausgestattet. Auch diese Reifen müssen seit dem 1. Oktober 2024 das Alpine-Symbol tragen. Ganzjahresreifen bieten den Vorteil, dass kein saisonaler Wechsel notwendig ist. Doch sind sie ein Kompromiss: Bei winterlichen Verhältnissen verlängert sich der Bremsweg im Vergleich zu reinen Winterreifen. In schneereichen Regionen rät der ACV daher weiterhin zu Winterreifen. Wer jedoch in milderen Gegenden unterwegs ist, kann mit Ganzjahresreifen eine sinnvolle Alternative finden. Auch hier gilt: Regelmäßige Überprüfung von Profiltiefe, Zustand und Luftdruck ist essenziell.
4. Spezielle Anforderungen für Elektrofahrzeuge
E-Autos erfordern aufgrund ihres höheren Gewichts besonders widerstandsfähige Reifen. Obwohl keine speziellen Winterreifen für Elektrofahrzeuge vorgeschrieben sind, empfiehlt der ACV Reifen mit einem höheren Tragfähigkeitsindex, um das Gewicht sicher tragen zu können. Reifen mit niedrigem Rollwiderstand können außerdem die Reichweite von Elektroautos erhöhen.
5. Reifenalter beachten
Winterreifen bestehen aus einer weicheren Gummimischung, die sich schneller abnutzt. Die Profiltiefe kann sich bereits nach wenigen tausend Kilometern merklich verringern. Auch das Alter spielt eine Rolle: Reifen, die älter als sechs Jahre sind, sollten unabhängig von der Profiltiefe ausgetauscht werden, da das Gummi mit der Zeit aushärtet und an Elastizität verliert.
Die DOT-Nummer auf der Reifenflanke zeigt das Herstellungsdatum an. Die letzten vier Ziffern geben die Produktionswoche und das Jahr an, zum Beispiel „2218“ für die 22. Woche des Jahres 2018.
6. Schneeketten bei Fahrten in die Berge
In besonders schneereichen Gebieten und bei Fahrten in die Berge sind Schneeketten oft unverzichtbar. In manchen Regionen, wie in den Alpen, ist ihre Mitnahme sogar gesetzlich vorgeschrieben. Vor der Reise sollten Autofahrerinnen und Autofahrer sicherstellen, dass die Schneeketten zur Reifengröße passen und sich vorab mit der Montage vertraut machen.
7. Versicherungsschutz bei falscher Bereifung
Wer im Winter mit Sommerreifen oder stark abgefahrenen Winterreifen fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss mit mehr als nur Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. In solchen Fällen kann die Versicherung die Zahlung kürzen oder sogar verweigern. Deshalb ist es nicht nur gesetzlich, sondern auch aus eigenem Interesse wichtig, auf eine korrekte und sichere Bereifung zu achten.
Text, Foto: ACV Automobil-Club Verkehr